Soziales Management
Büro für rechtliche Betreuung & Pflegschaft

Wer braucht eine Betreuung?

Vom Betreuungsrecht betroffen sind erwachsene Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten rechtlich nicht selbst regeln können (§ 1814 Abs. 1 BGB) und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind.