Soziales Management
Büro für rechtliche Betreuung & Pflegschaft

Haushaltsnahe Dienstleistungen

 

Haushaltsnahe Dienstleistungen – Unterstützung im Alltag

Manchmal sind es gerade die alltäglichen Dinge, die zur Herausforderung werden: Ein Brief ans Amt, ein Telefonat mit der Krankenkasse oder ein notwendiger Arztbesuch. Wenn Sie Unterstützung bei solchen Aufgaben benötigen, stehe ich Ihnen gern zur Seite – verlässlich, diskret und individuell auf Ihre Situation abgestimmt.

Unsere Leistungen im Überblick

Schriftverkehr & Organisation

  • Unterstützung beim Verfassen von Schreiben und Anträgen

  • Hilfe bei oder Übernahme von Telefonaten mit Behörden, Ämtern, Krankenkassen, Arztpraxen etc.

  • Terminvereinbarungen (z. B. bei Ämtern, Ärzten, Behörden)

  • Begleitung zu Terminen (z. B. Bank, Behörde, Arzt)

  • Übernahme von Behördengängen

Besorgungen & Einkäufe

  • Einkauf von Lebensmitteln, Getränken und Haushaltsartikeln

  • Erledigung kleinerer Besorgungen (z. B. Geschenke, Apotheke, Post)

  • Bring- und Holdienste (z. B. Kleidung zur Reinigung)

  • Rezept- und Medikamentenbesorgung

  • Briefkastenentleerung bei Abwesenheit

Individuell vereinbart – vertraglich geregelt

Vor Beginn der Zusammenarbeit wird ein schriftlicher Vertrag geschlossen, in dem die gewünschten Dienstleistungen individuell festgehalten werden. So schaffen wir eine klare, transparente Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.


Kosten und Abrechnung

  • Erstberatung: pauschal 50 €, zzgl. Fahrtkosten (0,40 €/km)

  • Stundensatz für weitere Leistungen: 70 €

Zusätzliche Aufwendungen:

  • Telefonkosten: 0,20 €/Minute

  • Fahrtkosten: 0,40 €/km

  • Porto und sonstige Auslagen nach tatsächlichem Aufwand

Die Abrechnung erfolgt transparent und nachvollziehbar per schriftlicher Rechnung.
Hinweis: Als Kleinunternehmerin im Sinne des § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und nicht ausgewiesen.


Tipp: Steuerliche Absetzbarkeit

Haushaltsnahe Dienstleistungen können steuerlich geltend gemacht werden:
Bis zu 20 % der Kosten – maximal 4.000 € pro Jahr – sind nach § 35a EStG absetzbar.

Wichtig:
Die Zahlung muss unbar (z. B. per Überweisung) erfolgen. Eine Barzahlung mit Quittung ist für die steuerliche Absetzbarkeit nicht ausreichend.
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihr zuständiges Finanzamt.